Aargauische Landwirtschaftliche Kreditkasse (ALK)
Finanzierung von landwirtschaftlichen Investitionen und Überbrückung von Liquiditätsengpässen, Gewährung von Krediten und Beiträgen gemäss kantonalen und bundesrechtlichen Vorgaben.
Die Branchenzuordnung erfolgt automatisiert anhand der im Handelsregister veröffentlichten Angaben und kann von der tatsächlichen Geschäftstätigkeit abweichen. Kategorie korrigieren
Zweck
Unterstützt gemäss § 57 Abs. 1 LwG AG die Landwirtschaft bei der Finanzierung von Investitionen und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Verwaltet die ihr aus dem Stiftungszweck resultierenden Eigenmittel. Gestützt auf § 57 Abs. 2 LwG AG werden ihr zusätzlich folgende Aufgaben übertragen: Gewährung von Investitionskrediten gemäss Art. 87 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG); Gewährung von forstlichen Investitionskrediten gemäss Art. 40 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG); Gewährung von Betriebshilfen gemäss Art 78 LwG; Gewährung von kantonalen Beiträgen an landwirtschaftliche Hochbauten gemäss § 31 LwG AG; Beantragung von Bundesbeiträgen an landwirtschaftliche Hochbauten gemäss Art. 93 LwG; Gewährung von Darlehen aus dem kantonalen Agrarfonds gemäss § 33 Abs. 1 LwG AG.
Firmendaten

Unternehmens-Identifikationsnummer
CHE-107.134.719
Handelsregisteramt
Kanton Aargau
Rechtsform
IOR
Letzte SHAB-Publikation
30. März 2026
Quelle: Schweizerisches Handelsregister via Zefix, Eidg. UID-Register (Bundesamt für Statistik) und Eidg. Steuerverwaltung (ESTV, MWST); Handelsregister-Publikationen aus dem SHAB (ältere Einträge ggf. nicht enthalten). Verknüpfte Firmen werden, sofern in unserem Verzeichnis vorhanden, verlinkt. Angaben ohne Gewähr, ausschliesslich zu Informationszwecken, aktuell per 30. März 2026.
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Adresse
Tellistrasse 67
5004 Aarau
Schweiz
Firmendaten
| UID | CHE-107.134.719 |
| Rechtsform | IOR |
| Kanton | Aargau |
| SHAB | 30.3.2026 |
| Status | Aktiv |
Zweck / Unternehmensbeschreibung
Unterstützt gemäss § 57 Abs. 1 LwG AG die Landwirtschaft bei der Finanzierung von Investitionen und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Verwaltet die ihr aus dem Stiftungszweck resultierenden Eigenmittel. Gestützt auf § 57 Abs. 2 LwG AG werden ihr zusätzlich folgende Aufgaben übertragen: Gewährung von Investitionskrediten gemäss Art. 87 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG); Gewährung von forstlichen Investitionskrediten gemäss Art. 40 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG); Gewährung von Betriebshilfen gemäss Art 78 LwG; Gewährung von kantonalen Beiträgen an landwirtschaftliche Hochbauten gemäss § 31 LwG AG; Beantragung von Bundesbeiträgen an landwirtschaftliche Hochbauten gemäss Art. 93 LwG; Gewährung von Darlehen aus dem kantonalen Agrarfonds gemäss § 33 Abs. 1 LwG AG.
Informativer Profilauszug — KEIN amtlicher Handelsregisterauszug. Quelle: Zefix / Schweizerisches Handelsregister. Erstellt über FIRMEN.directory.
